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Ist der Flächennutzungsplan mit der abstrakten Normenkontrolle nach § 47 I Nr. 1 VwGO angreifbar? Grundsätzlich ist der Flächennutzungsplan nicht mit der abstrakten Normenkontrolle angreifbar.
Nach den §§ 214 ff. BauGB können fehlerhafte Bauleitpläne in bestimmten Fällen wirksam bleiben. Welche widerstreitenden Interessen bestehen bei diesen sogenannten Planerhaltungsvorschriften? Hier konkurrieren der Schutz von Planungshoheit und Rechtssicherheit einerseits gegen die Aspekte der Gesetzesbindung aus Art. 20 III GG und der Gewährung effektiven individuellen Rechtsschutzes nach …
Nennen Sie die Zulässigkeitsvoraussetzungen der abstrakten Normenkontrolle nach § 47 I Nr. 1 VwGO!
Was ist unter einem „Erfordern“ nach § 1 III BauGB zu verstehen? Nach § 1 III 1 BauGB haben die Gemeinden die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies erforderlich ist.
Was ist zur Einhaltung der sogenannten Planungsleitsätze erforderlich?
Was sind die zentralen Unterschiede zwischen dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan?
Welche „Fallgruppen“ gibt es bei den §§ 214 ff. BauGB? Bei den Planerhaltungsvorschriften kann differenziert werden zwischen der
Welche Abwägungsfehler gibt es nach der Abwägungsfehlerlehre? Die unterschiedlichen Abwägungsfehler betreffen damit verschiedene Phasen der Abwägung.
Welche Mängel sind „offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss“ im Sinne des § 214 BauGB? „Offensichtlich“ ist hierbei alles, was zur äußeren Seite des Abwägungsvorgangs derart gehört, dass es auf objektiv fassbaren Sachumständen beruht.
Welche Prüfungspunkte können bei der Überprüfung eines Bebauungsplans auf seine formelle Rechtmäßigkeit insbesondere eine Rolle spielen?
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