Ist der Flächennutzungsplan mit der abstrakten Normenkontrolle nach § 47 I Nr. 1 VwGO angreifbar?
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Grundsätzlich ist der Flächennutzungsplan nicht mit der abstrakten Normenkontrolle angreifbar.
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Nach den §§ 214 ff. BauGB können fehlerhafte Bauleitpläne in bestimmten Fällen wirksam bleiben. Welche widerstreitenden Interessen bestehen bei diesen sogenannten Planerhaltungsvorschriften?
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Hier konkurrieren der Schutz von Planungshoheit und Rechtssicherheit einerseits gegen die Aspekte der Gesetzesbindung aus Art. 20 III GG und der Gewährung effektiven individuellen Rechtsschutzes nach …
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Nennen Sie die Zulässigkeitsvoraussetzungen der abstrakten Normenkontrolle nach § 47 I Nr. 1 VwGO!
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Was ist unter einem „Erfordern“ nach § 1 III BauGB zu verstehen?
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Nach § 1 III 1 BauGB haben die Gemeinden die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies erforderlich ist.
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Was ist zur Einhaltung der sogenannten Planungsleitsätze erforderlich?
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Was sind die zentralen Unterschiede zwischen dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan?
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Welche „Fallgruppen“ gibt es bei den §§ 214 ff. BauGB?
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Bei den Planerhaltungsvorschriften kann differenziert werden zwischen der
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Welche Abwägungsfehler gibt es nach der Abwägungsfehlerlehre?
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Die unterschiedlichen Abwägungsfehler betreffen damit verschiedene Phasen der Abwägung.
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Welche Mängel sind „offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss“ im Sinne des § 214 BauGB?
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„Offensichtlich“ ist hierbei alles, was zur äußeren Seite des Abwägungsvorgangs derart gehört, dass es auf objektiv fassbaren Sachumständen beruht.
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Welche Prüfungspunkte können bei der Überprüfung eines Bebauungsplans auf seine formelle Rechtmäßigkeit insbesondere eine Rolle spielen?
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