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Handelt es sich bei einem Aufenthaltsverbot um einen Realakt oder einen VA? 34 II PolG NRW ermächtigt zum Erlass eines rechtlichen Befehls in Form eines Aufenthaltsverbots. Der Schwerpunkt der Maßnahme liegt auf der Formulierung einer Anordnung, sodass dieser Standardmaßnahme…
Inwieweit unterscheidet sich der Anwendungsbereich vom Platzverweis nach Abs. 1?  
Bei einem Aufenthaltsverbot wird dem Adressaten für eine bestimmte Zeit verboten, einen bestimmten örtlichen Bereich zu betreten oder sich dort aufzuhalten, wenn angenommen wird, dass der Adressa…
Können mehrere Aufenthaltsverbote nahtlos aneinandergereiht werden können, sodass diese zusammengenommen eine Dauer von drei Monaten überschreiten? Aufenthaltsverbote dürfen gemäß § 34 II 4 PolG NRW die Dauer von drei Monaten nicht überschreiten. Umstritten ist jedoch, ob mehrere Aufenthaltsverbote nahtlos aneinandergereiht werden können, sodass …
Wer kann die Standardmaßnahme des Aufenthaltsverbots anwenden? Im Gegensatz zu § 34 I PolG NRW ist das Aufenthaltsverbot nach dem zweiten Absatz ausschließlich für die Polizeibehörden anwendbar. Das Aufenthaltsverbot ist explizit in § 24 I Nr. 12 OBG ausgenommen,…
Wie kann ein Aufenthaltsverbot zwangsweise durchgesetzt werden? Das Aufenthaltsverbot kann im Wege der Verwaltungsvollstreckung (§§ 50 ff. PolG NRW) durchgesetzt werden.
 
Fraglich ist, ob auch eine Durchsetzung im Wege der Ingewahrsamnahme möglich ist. In d…
Wo liegt die Eingriffsschwelle? Welche Art der Gefahr erfordert § 34 II PolG NRW? Der Tatbestand der Norm setzt Tatsachen voraus, die die Annahme rechtfertigen, dass eine Person in einem bestimmten örtlichen Bereich eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird.
 
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