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Begriff Definitionen
Handelt es sich bei dem Gewahrsam um einen Realakt oder einen VA? Die rechtliche Einordnung des Gewahrsams als Verwaltungs- oder Realakt ist umstritten.
 
Zum Teil wird die Standardmaßnahme der Ingewahrsamnahme als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung eingeordnet.
In welches Grundrecht wird insbesondere beim Gewahrsam eingegriffen? Unter dem Gewahrsam ist das Festhalten einer Person gegen oder zumindest ohne ihren Willen an einem eng umgrenzten Raum zu verstehen. Dabei wird die körperliche Fortbewegungsfreiheit des Maßnahmeadres…
Ist der Verbringungsgewahrsam von § 35 PolG NRW gedeckt? Ein Standardproblem zum § 35 PolG NRW ist die Frage, ob auch der sogenannte Verbringungsgewahrsam von der Rechtsfolge der Norm umfasst ist. Im Falle eines solchen Verbringungsgewahrsams wird der Adres…
Welche besonderen Verfahrensanforderungen gelten für den Gewahrsam? Die Normen, welche dem § 35 PolG NRW nachfolgen, enthalten Verfahrensanforderungen für die formell rechtmäßige Durchführung des Gewahrsams. Diese rechtliche Ausgestaltung ist erforderlich, um die stre…
Wer kann die Standardmaßnahme der Ingewahrsamnahme anwenden? Grundsätzlich können auch die Ordnungsbehörden nach § 24 I Nr. 12 OBG NRW einen Gewahrsam herbeiführen.

Ausgenommen hiervon ist lediglich § 35 I Nr. 4 PolG NRW, der zur Ingewahrsamnahme zwecks …
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