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Sachverhalt
Die Jurastudentinnen A und B gründen gemeinsam eine WG in ihrer Studienstadt Köln.
Die Wohnung besteht aus diversen gemeinschaftlich genutzten Räumen (also Wohnzimmer, Küche, Bad) und zwei Schlafzimmern.
B braucht nach einem besonders harten Semester eine Auszeit und tritt eine dreimonatige Reise nach Südostasien an.
Währenddessen soll ihre Mutter M sich um ihren geliebten Hamster kümmern.
B gibt der M daher ihren Schlüssel zur Wohnung mit der Bitte, den Hamster zu versorgen.
M zieht jedoch dauerhaft in die gemeinsame Wohnung von A & B ein und nutzt auch die Gemeinschaftsräume.
Von der Anwesenheit der M ist die A wenig begeistert, sie wollte schließlich mit der gleichaltrigen Kommilitonin B zusammenziehen.
Daher fordert A die M auf, die Wohnung zu verlassen.
M weigert sich, dem nachzukommen.
Daraufhin ruft A die Polizei.
Die Beamten hören nach ihrem Eintreffen um 19:30 Uhr beide Parteien an.
Anschließend fordern die Polizeibeamten die M auf, die Wohnung zu verlassen.
M kommt der Aufforderung wenn auch widerwillig nach und begibt sich vor die Haustür.
Fragen:
Die Wohnung besteht aus diversen gemeinschaftlich genutzten Räumen (also Wohnzimmer, Küche, Bad) und zwei Schlafzimmern.
B braucht nach einem besonders harten Semester eine Auszeit und tritt eine dreimonatige Reise nach Südostasien an.
Währenddessen soll ihre Mutter M sich um ihren geliebten Hamster kümmern.
B gibt der M daher ihren Schlüssel zur Wohnung mit der Bitte, den Hamster zu versorgen.
M zieht jedoch dauerhaft in die gemeinsame Wohnung von A & B ein und nutzt auch die Gemeinschaftsräume.
Von der Anwesenheit der M ist die A wenig begeistert, sie wollte schließlich mit der gleichaltrigen Kommilitonin B zusammenziehen.
Daher fordert A die M auf, die Wohnung zu verlassen.
M weigert sich, dem nachzukommen.
Daraufhin ruft A die Polizei.
Die Beamten hören nach ihrem Eintreffen um 19:30 Uhr beide Parteien an.
Anschließend fordern die Polizeibeamten die M auf, die Wohnung zu verlassen.
M kommt der Aufforderung wenn auch widerwillig nach und begibt sich vor die Haustür.
Fragen:
- Besteht für die polizeiliche Maßnahme eine Ermächtigungsgrundlage?
- Handelten die Polizeibeamten auch formell und materiell rechtmäßig?
Vertiefungshinweis
Der Fall ist angelehnt an:
OLG Hamm, Urteil vom 22.1.2016 – 11 U 67/15
Nachzulesen unter:
OLG Hamm: Hausrecht in studentischer WG – Polizeieinsatz gegen Mutter [Zugang über beck-online]
NJW 20/2016, 1454 ff.
OLG Hamm, Urteil vom 22.1.2016 – 11 U 67/15
Nachzulesen unter:
OLG Hamm: Hausrecht in studentischer WG – Polizeieinsatz gegen Mutter [Zugang über beck-online]
NJW 20/2016, 1454 ff.
Teil I - mit Untertiteln
Informationsmeldung
Bitte warten Sie, bis der Inhalt geladen werden konnte.Teil II - mit Untertiteln
Informationsmeldung
Bitte warten Sie, bis der Inhalt geladen werden konnte.In dem Video „Die Wohngemeinschaft, Teil I” betrachten wir anhand eines konkreten Beispiels, wie sich die Ermächtigungsgrundlage und Zuständigkeit bei der Prüfung einer Gefahrenabwehrverfügung in einer Klausur bearbeiten lassen.
Informationsmeldung
Bitte warten Sie, bis der Inhalt geladen werden konnte.Im zweiten Teil geht es anschließend um die Prüfung der materiellen Rechtmäßigkeit einer Gefahrenabwehrverfügugung.