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Video: § 39 OBG NRW

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Mit den interaktiven Lernvideos können Sie sich die Lerninhalte selbstständig und zeitlich flexibel aneignen - mit und ohne Untertitel.
Dieses Video widmet sich dem Entschädigungsanspruch nach § 39 OBG NRW, der über § 67 PolG NRW auch für die Maßnahmen von Polizeibehörden anwendbar ist.

Nach einer allgemeinen Erörterung der Funktion und Systematik dieses Anspruchs, wird ein entsprechendes Prüfungsschema vorgestellt.
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