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Worum handelt es sich bei einem Benutzungszwang? Beim Benutzungszwang werden die Einwohner verpflichtet, bestimmte öffentliche Einrichtungen tatsächlich auch zu benutzen. Diese Benutzungspflicht geht zugleich mit dem Verbot einher, ähnliche Konkurre…
Unter welchen Voraussetzungen kann die Gemeinde einen Anschluss- oder Benutzungszwang nach § 9 S. 1 GO NRW anordnen? § 9 S. 1 GO NRW setzt voraus, dass es sich bei der betreffenden Einrichtung um eine solche Einrichtung handelt, die der Volksgesundheit oder der Versorgung mit Fernwärme dient. Ausdrückliche genannt w…
Was ist ein Anschlusszwang? Anschlusszwang bedeutet die Verpflichtung der betroffenen Eigentümer von Grundstücken im Gemeindegebiet, Maßnahmen am Grundstück selbst vorzunehmen oder zu dulden, die die technische Verbindung zur öf…
Welche Ermächtigungsgrundlagen kommen neben § 9 S. 1 GO NRW für einen Anschluss- oder Benutzungszwang in Betracht? Als spezielle Ermächtigungsgrundlagen kommen etwa § 9 I LKrWG NRW (Landeskreislaufwirtschaftsgesetz NRW) und § 17 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) für die Abfallentsorgung in Betracht. Ist keine spez…
Welche Rechtsfolge ordnet § 9 S. 1 GO NRW an?
Welche Verfahrensanforderungen sind für den Erlass eines Anschluss- oder Benutzungszwangs zu berücksichtigen? Hinsichtlich Verfahren und Form sind die allgemeinen Vorschriften für den Erlass von Satzungen in den §§ 47 ff. GO NRW zu berücksichtigen.
Wer ist zuständig für den Erlass eines Anschluss- oder Benutzungszwangs? Die Verbandszuständigkeit liegt gemäß § 9 S. 1 GO NRW bei der jeweiligen Gemeinde für die Grundstücke innerhalb ihres Gemeindegebiets. Als zuständiges Organ innerhalb der Gemeinde fungiert der Gemeind…
Wie ist die Rechtmäßigkeit eines Anschluss- oder Benutzungszwangs in Satzungsform zu prüfen? Die Rechtmäßigkeitsprüfung nehmen Sie im gewohnten Dreischritt vor: Ermächtigungsgrundlage, formelle Rechtmäßigkeit, materielle Rechtmäßigkeit. Im Rahmen der materiellen Rechtmäßigkeit ist der Tatbest…
Wie kann Rechtsschutz gegen einen Anschluss- oder Benutzungszwang erreicht werden? Unmittelbar gegen die gemeindliche Satzung kann ein entsprechendes Normenkontrollverfahren gemäß § 47 I 2. Var. VwGO i.V.m. § 109a JustG NRW angestrebt werden.
Worin haben Anschluss- und Benutzungszwang ihre gesetzliche Grundlage? Die gesetzliche Grundlage zur Anordnung eines Anschluss- oder Benutzungszwangs bietet insbesondere § 9 GO NRW. Dies macht bereits die Überschrift der Norm kenntlich. Satz 1 zufolge können Gemeinden be…
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