Worum handelt es sich bei einem Benutzungszwang?
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Beim Benutzungszwang werden die Einwohner verpflichtet, bestimmte öffentliche Einrichtungen tatsächlich auch zu benutzen. Diese Benutzungspflicht geht zugleich mit dem Verbot einher, ähnliche Konkurre…
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Unter welchen Voraussetzungen kann die Gemeinde einen Anschluss- oder Benutzungszwang nach § 9 S. 1 GO NRW anordnen?
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§ 9 S. 1 GO NRW setzt voraus, dass es sich bei der betreffenden Einrichtung um eine solche Einrichtung handelt, die der Volksgesundheit oder der Versorgung mit Fernwärme dient. Ausdrückliche genannt w…
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Was ist ein Anschlusszwang?
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Anschlusszwang bedeutet die Verpflichtung der betroffenen Eigentümer von Grundstücken im Gemeindegebiet, Maßnahmen am Grundstück selbst vorzunehmen oder zu dulden, die die technische Verbindung zur öf…
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Welche Ermächtigungsgrundlagen kommen neben § 9 S. 1 GO NRW für einen Anschluss- oder Benutzungszwang in Betracht?
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Als spezielle Ermächtigungsgrundlagen kommen etwa § 9 I LKrWG NRW (Landeskreislaufwirtschaftsgesetz NRW) und § 17 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) für die Abfallentsorgung in Betracht. Ist keine spez…
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Welche Rechtsfolge ordnet § 9 S. 1 GO NRW an?
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Welche Verfahrensanforderungen sind für den Erlass eines Anschluss- oder Benutzungszwangs zu berücksichtigen?
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Hinsichtlich Verfahren und Form sind die allgemeinen Vorschriften für den Erlass von Satzungen in den §§ 47 ff. GO NRW zu berücksichtigen.
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Wer ist zuständig für den Erlass eines Anschluss- oder Benutzungszwangs?
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Die Verbandszuständigkeit liegt gemäß § 9 S. 1 GO NRW bei der jeweiligen Gemeinde für die Grundstücke innerhalb ihres Gemeindegebiets. Als zuständiges Organ innerhalb der Gemeinde fungiert der Gemeind…
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Wie ist die Rechtmäßigkeit eines Anschluss- oder Benutzungszwangs in Satzungsform zu prüfen?
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Die Rechtmäßigkeitsprüfung nehmen Sie im gewohnten Dreischritt vor: Ermächtigungsgrundlage, formelle Rechtmäßigkeit, materielle Rechtmäßigkeit. Im Rahmen der materiellen Rechtmäßigkeit ist der Tatbest…
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Wie kann Rechtsschutz gegen einen Anschluss- oder Benutzungszwang erreicht werden?
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Unmittelbar gegen die gemeindliche Satzung kann ein entsprechendes Normenkontrollverfahren gemäß § 47 I 2. Var. VwGO i.V.m. § 109a JustG NRW angestrebt werden.
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Worin haben Anschluss- und Benutzungszwang ihre gesetzliche Grundlage?
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Die gesetzliche Grundlage zur Anordnung eines Anschluss- oder Benutzungszwangs bietet insbesondere § 9 GO NRW. Dies macht bereits die Überschrift der Norm kenntlich. Satz 1 zufolge können Gemeinden be…
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