Hat die Anweisung zur Beanstandung Außenwirkung?
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Kann Bürgerinnen und Bürgern ein Anspruch auf Einschreiten der Aufsichtsbehörde zustehen?
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Bei den Rechtsgrundlagen für Aufsichtsmaßnahmen handelt es sich um Ermessensentscheidungen. Die Aufsichtsbehörde kann die jeweilige Maßnahme ergreifen.
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Wie kann sich eine Gemeinde gegen eine Aufsichtsmaßnahme wehren?
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Beispielfall:
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Wie verhalten sich die Aufsichtsregelungen in den §§ 8 ff. OBG NRW zu den Befugnissen der Kommunalaufsicht in den § 119 ff. GO NRW?
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Das Verhältnis der Aufsichtsregelungen in den §§ 8 ff. OBG NRW zu den Befugnissen der Kommunalaufsicht in den § 119 ff. GO NRW wird durch § 11 OBG NRW definiert. Demnach hat das OBG hier keine Sperrwi…
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Hat die Beanstandung (§ 122 GO NRW) Regelungswirkung?
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Hat die Beanstandung durch den Bürgermeister gegenüber der Gemeinde Außenwirkung?
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Ist ein Vorverfahren bei Klagen gegen Aufsichtsmaßnahmen erforderlich?
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Gemäß § 126 GO NRW ist ein Vorverfahren für die allgemeine Aufsicht nach den §§ 119 ff. GO NRW nicht erforderlich (§ 68 I 2, 1. HS VwGO).
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Wann ist eine Maßnahme der allgemeinen Aufsicht rechtmäßig?
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Ob die Aufsichtsmaßnahme im Einzelnen rechtswidrig ist, ist wie bei anderen Verwaltungsakten im bekannten Dreischritt – Ermächtigungsgrundlage, formelle Rechtmäßigkeit und materielle Rechtmäßigkeit – …
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Wann liegt eine Klagebefugnis der von der Aufsichtsmaßnahme betroffenen Gemeinde vor?
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Für die Klagebefugnis muss die jeweilige Gemeinde möglicherweise in ihrem Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 II 1 GG, Art. 78 LV NRW) verletzt sein.
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Was bedeutet „Kommunalaufsicht“?
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Die Selbstverwaltungsgarantie räumt den Gemeinden Spielräume dahingehend ein, ob und wie sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen wollen. Dabei bedarf es einer gewissen staatlichen Überwachung durch übergeo…
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