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Begriff Definitionen
Handelt es sich bei den Ansprüchen aus § 39 OBG um verschuldensabhängige oder verschuldensunabhängige Ansprüche? Es handelt sich bei den Ansprüchen nach § 39 OBG NRW um verschuldensunabhängige Ansprüche.

Für ein rechtswidriges Handeln muss der Staat nach § 39 I b) OBG NRW einstehen. Dieser Anspruch entste…
Ist § 39 I a) OBG NRW analog auf den Anscheinsstörer anwendbar? Es gibt einige Konstellationen, in denen eine analoge Anwendung von § 39 I a) OBG NRW über die Inanspruchnahme des Nichtstörers hinaus diskutiert wird. Den wichtigsten Fall stellt wohl die Inanspruchn…
Ist § 39 I a) OBG NRW analog für den freiwilligen Nothelfer anwendbar? Eine umstrittene Konstellation ist die Entschädigung des freiwilligen Nothelfers, der lediglich seiner Pflicht zur Hilfeleistung aus § 323c StGB nachkommt, wobei seine Rechtsgüter beschädigt werden.
Ist § 39 I a) OBG NRW analog für den unbeteiligten Dritten anwendbar? Eine analoge Anwendung wird außerdem für den unbeteiligten Dritten diskutiert. Dieser wird anders als der Nichtstörer nicht gezielt in Anspruch genommen, sondern erleidet einen Schaden aufgrund der re…
Ist § 39 I a) OBG NRW analog für den Verdachtsstörer anwendbar? Auch eine analoge Anwendung für den Verdachtsstörer wird nach herrschender Ansicht bejaht, wenn sich ex-post herausstellt, dass die Gefahr in Wirklichkeit nicht besteht.
Mit welchem Schema prüfe ich einen Anspruch aus § 39 I a) OBG NRW (ggf. i.V.m. § 67 PolG NRW)? Anwendbarkeit

 
Zunächst sollten Sie die Anwendbarkeit des Anspruchs prüfen, der nach § 39 III OBG NRW hinter spezielleren gesetzlichen Haftungstatbeständen zurück steht. Zwischen diesem Ent…
Mit welchem Schema prüfe ich einen Anspruch aus § 39 I b) OBG NRW (ggf. i.V.m. § Für einen Anspruch aus § 39 I b) OBG NRW erfolgt die Prüfung weitgehend deckungsgleich zu § 39 I a). Bei den Anspruchsvoraussetzungen müssen sie aber beachten, dass hier eine rechtswidrige Maßnahme er…
Was ist der Unterschied zwischen einer Entschädigung und einem Schadensersatz? 39 OBG spricht dem Berechtigten eine Entschädigung zu, keinen Schadensersatz.

Beim Schadensersatz soll der Geschädigte so gestellt werden, als hätte das schädigende Ereignis nie stattgefunden.
Was meinen die Begriffe „Primärebene“ und „Sekundärebene“? Die Frage, ob dem Betroffenen einer Maßnahme eine Entschädigung zusteht, betrifft die Sekundärebene der Kostentragung bei gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen.

Auf der Primärebene liegt die Frag…
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