Handelt es sich bei den Ansprüchen aus § 39 OBG um verschuldensabhängige oder verschuldensunabhängige Ansprüche?
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Es handelt sich bei den Ansprüchen nach § 39 OBG NRW um verschuldensunabhängige Ansprüche.
Für ein rechtswidriges Handeln muss der Staat nach § 39 I b) OBG NRW einstehen. Dieser Anspruch entste…
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Ist § 39 I a) OBG NRW analog auf den Anscheinsstörer anwendbar?
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Es gibt einige Konstellationen, in denen eine analoge Anwendung von § 39 I a) OBG NRW über die Inanspruchnahme des Nichtstörers hinaus diskutiert wird. Den wichtigsten Fall stellt wohl die Inanspruchn…
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Ist § 39 I a) OBG NRW analog für den freiwilligen Nothelfer anwendbar?
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Eine umstrittene Konstellation ist die Entschädigung des freiwilligen Nothelfers, der lediglich seiner Pflicht zur Hilfeleistung aus § 323c StGB nachkommt, wobei seine Rechtsgüter beschädigt werden.
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Ist § 39 I a) OBG NRW analog für den unbeteiligten Dritten anwendbar?
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Eine analoge Anwendung wird außerdem für den unbeteiligten Dritten diskutiert. Dieser wird anders als der Nichtstörer nicht gezielt in Anspruch genommen, sondern erleidet einen Schaden aufgrund der re…
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Ist § 39 I a) OBG NRW analog für den Verdachtsstörer anwendbar?
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Auch eine analoge Anwendung für den Verdachtsstörer wird nach herrschender Ansicht bejaht, wenn sich ex-post herausstellt, dass die Gefahr in Wirklichkeit nicht besteht.
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Mit welchem Schema prüfe ich einen Anspruch aus § 39 I a) OBG NRW (ggf. i.V.m. § 67 PolG NRW)?
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Anwendbarkeit
Zunächst sollten Sie die Anwendbarkeit des Anspruchs prüfen, der nach § 39 III OBG NRW hinter spezielleren gesetzlichen Haftungstatbeständen zurück steht. Zwischen diesem Ent…
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Mit welchem Schema prüfe ich einen Anspruch aus § 39 I b) OBG NRW (ggf. i.V.m. §
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Für einen Anspruch aus § 39 I b) OBG NRW erfolgt die Prüfung weitgehend deckungsgleich zu § 39 I a). Bei den Anspruchsvoraussetzungen müssen sie aber beachten, dass hier eine rechtswidrige Maßnahme er…
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Was ist der Unterschied zwischen einer Entschädigung und einem Schadensersatz?
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39 OBG spricht dem Berechtigten eine Entschädigung zu, keinen Schadensersatz.
Beim Schadensersatz soll der Geschädigte so gestellt werden, als hätte das schädigende Ereignis nie stattgefunden.
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Was meinen die Begriffe „Primärebene“ und „Sekundärebene“?
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Die Frage, ob dem Betroffenen einer Maßnahme eine Entschädigung zusteht, betrifft die Sekundärebene der Kostentragung bei gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen.
Auf der Primärebene liegt die Frag…
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