Hat der Bundespräsident ein Prüfungsrecht bei der Ernennung oder Entlassung von Bundesministern?
|
Nach Art. 64 I GG werden die Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
|
Inwiefern ist beim Bundespräsidenten ein Fall der personellen Gewaltenteilung gegeben?
|
Art. 55 GG legt sog. Inkompatibilitäten fest.
|
Nach Art. 58 GG bedürfen Anordnungen und Verfügungen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung. Was ist unter diesen „Anordnungen und Verfügungen“ zu verstehen?
|
Die Terminologie der Anordnungen und Verfügungen wird unterschiedlich ausgelegt.
|
Steht dem Bundespräsidenten ein formelles Prüfungsrecht bei der Überprüfung von Gesetzen zu?
|
Dem Bundespräsidenten steht ein formelles Prüfungsrecht unstreitig zu.
|
Steht dem Bundespräsidenten ein materielles Prüfungsrecht bei der Überprüfung von Gesetzen zu?
|
Dies wird unterschiedlich beurteilt.
|
Was ist ein unionsrechtliches Prüfungsrecht und steht dem Bundespräsidenten ein solches zu?
|
Unter einem unionsrechtlichen Prüfungsrecht ist zu verstehen, inwiefern der Präsident im Gesetzgebungsverfahren eine Prüfung der Vereinbarkeit mit Unionsrecht vornehmen darf und ob er die Ausfertigung…
|
Welche Funktionen erfüllt der Bundespräsident und was ist darunter jeweils zu verstehen?
|
Der Bundespräsident erfüllt eine Repräsentationsfunktion, eine Integrationsfunktion und eine Reservefunktion.
|
Welche Probleme ergeben sich, wenn der Bundespräsident sich negativ über am politischen Leben teilnehmende Personen oder Parteien äußert?
|
Solche Äußerungen können in Konflikt mit der Neutralitätspflicht des Bundespräsidenten geraten. Dem Bundespräsidenten ist es aus seiner Funktion und Aufgabe heraus nicht gestattet, gestaltend und akti…
|