Reiter

Funktionen

(1 - 10 von 12)    zurück  |  weiter    
Begriff Definitionen
Wann ist die Klage eines Konkurrenten gegen die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde begründet? Begründet ist die Klage, sofern der Kläger einen Anspruch auf ein Unterlassen oder Einwirken hat. Hierfür müsste § 107 I 1 GO NRW als Anspruchsgrundlage dienen. Daneben sollten Sie noch darauf eingehe…
Welche Klageart ist für die Klage eines Konkurrenten gegen die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde statthaft? Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet, sofern es um das „Ob“ der wirtschaftlichen Betätigung geht, für das die §§ 107 ff. GO NRW maßgeblich sind. Als statthafte Klageart kommt eine allgemeine Leistung…
In welchen Klausurkonstellationen kann die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden relevant werden?
Unter welchen Voraussetzungen ist die wirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde zulässig? Wenn die Gemeinde eine ihrer Aufgaben im Wege wirtschaftlicher Betätigung selbst anhand eines eigenen Unternehmens oder durch Beteiligung an einem Unternehmen erfüllen will, wird die Zulässigkeit ihre…
Was meint der Begriff der wirtschaftlichen Betätigung?
Welche Organisationsformen kommunaler Unternehmen gibt es und worin unterscheiden sie sich?
Wie können sich privatwirtschaftliche Konkurrenten gegen die wirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde wehren? Die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde kann mit Nachteilen für privatwirtschaftliche Anbieter von vergleichbaren Leistungen oder Gütern nachteilig einhergehen. Sie können etwa Marktanteile durch …
Wo finden sich gesetzliche Vorgaben zur wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden? Vorgaben für die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden machen die §§ 107 ff. GO NRW, sofern es sich um eine wirtschaftliche Betätigung im Sinne dieser Normen handelt.
Wo ist die wirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde außerhalb ihres Gemeindegebiets geregelt?
Woraus kann die Klagebefugnis von Konkurrenten folgen? In der Klagebefugnis (§ 42 II VwGO analog) müssen Sie darauf eingehen, ob eine Verletzung subjektiver Rechte aus der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde folgen kann.
(1 - 10 von 12)    zurück  |  weiter