Exkurs: §§ 48, 49 VwVfG im Lichte des Europarechts
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Im Rahmen ihrer Befugnisse kann die Europäische Union Verordnungen, Beschlüsse oder Richtlinien verabschieden, die entweder direkt in den Mitgliedstaaten gelten oder von ihnen durch nationale Gesetze …
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Fristprobleme des § 48 IV VwVfG:
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Erforderlich ist positive Kenntnis (grob fahrlässige Unkenntnis genügt gerade nicht) der zuständigen Stelle.
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Für die Wiederaufnahme von rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsverfahren im Sinne des § 51 VwVfG wird ein zweistufiges Verfahren vorausgesetzt. Was ist damit gemeint?
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Gemäß dieser Bestimmung setzt die Aufhebung eines unanfechtbar gewordenen Verwaltungsakts zwei getrennte Verfahrensstufen voraus:
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Gerichtliches Vorgehen gegen Nebenbestimmungen:
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Ist es dem Bürger möglich, allein gegen den „Zusatz“ vorzugehen oder muss dieser stets gegen den ganzen Verwaltungsakt gerichtlich vorgehen?
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Gilt das Anhörungserfordernis für alle Verwaltungsakte gleichermaßen?
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Umstritten ist, ob eine Anhörung auch erforderlich ist, wenn kein belastender Verwaltungsakt vorliegt, es aber um die Ablehnung eines begünstigenden Verwaltungsaktes geht.
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Gilt der § 51 VwVfG für anfechtbare und unanfechtbare Verwaltungsakte gleichermaßen?
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Nein, § 51 VwVfG gilt nur für unanfechtbare, also für bestandskräftige Verwaltungsakte!
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Hat die Regelung des § 45 VwVfG abschließenden Charakter?
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Vom Wortlaut des § 45 VwVfG werden in Absatz 1 lediglich fünf Verfahrensfehler ausdrücklich und unmittelbar genannt.
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Kann die Behörde von dem Anhörungsbedürfnis absehen und muss diese ihre Entscheidung über den Verzicht besonders begründen?
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Ja, gem. § 28 II VwVfG kann die Behörde in den genannten Fällen im Einzelfall von der Anhörung absehen. Damit steht ihr ein Ermessen zu, welches jedoch auf einer ermessensfehlerfreien Entscheidung ber…
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Kann eine Beamtenernennung gem. § 48 VwVfG zurückgenommen werden?
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Nein, denn die Rücknahme ist speziell und abschließend in den Sondergesetzen des BBG und des BeamtStG geregelt, sodass ein Rückgriff auf § 48 VwVfG gesperrt wird.
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Nennen Sie das grobe Drei-Schritte Prüfungsschema zum Widerruf
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