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Vertiefungshinweise: Prüfungsschema Gefahrenabwehrverfügung

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Eine Erläuterung des Prüfungsaufbaus mit Hinweisen auf Modifikationen im Versammlungsrecht finden Sie in:

Kingreen/Poscher, POR, 11. Aufl. 2020, § 27 Rn. 1 – 14.
Eine Darstellung zur Suche der passenden Ermächtigungsgrundlage finden Sie in diesem Aufsatz unter „II. Die Polizeiliche Primärmaßnahme“:

„Die Klausur im Polizeirecht“ [Zugang über beck-online]
Prof. Dr. Ralf Poscher und Wiss. Mitarbeiter Dr. Benjamin Rusteberg
JuS 10/2011, 888 ff.
Eine historische und systematische Einordnung der polizeirechtlichen Generalklausel nimmt dieser Beitrag vor:

„Woher kommt eigentlich... die polizeirechtliche Generalklausel?”
Prof. Dr. Bodo Pieroth
Ad Legendum 02/2013, S. 135 f.
Ausführungen zu den Zuständigkeiten finden Sie ebenfalls im Aufsatz „Die Klausur im Polizeirecht“ unter 1. b) sowie unter II. 2. a) aa).

„Die Klausur im Polizeirecht“ [Zugang über beck-online]
Prof. Dr. Ralf Poscher und Wiss. Mitarbeiter Dr. Benjamin Rusteberg
JuS 10/2011, 888 ff.
Weitere Ausführungen zu den Begriffen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung inklusive Beispielen finden Sie im ersten Teil des folgenden Aufsatzes:

Schutzgut und Schadenswahrscheinlichkeit im Gefahrenabwehrrecht [Zugang über beck-online]
Prof. Dr. Stefan Korte und Wiss. Mitarbeiter Stephan Dittrich
JA 05/2017, 332 ff.
Mit möglichen Anwendungsbereichen des Begriffs der „öffentlichen Ordnung“ beschäftigt sich dieser Aufsatz:

Öffentliche Ordnung” - Renaissance eines Begriffs? [Zugang über beck-online]
Prof. Dr. Frank Fechner
JuS 08/2003, 734 ff.
Für eine Streichung des Begriffs der „öffentlichen Ordnung“ hingegen wird in diesem Beitrag plädiert:

Die „öffentliche Ordnung“ als überflüssiges polizeiliches Schutzgut
Julian Philipp Seibert
JuWiss-Blogbeitrag vom 14.06.2017
Eine gute Einführung in den Gefahrenbegriff bietet:

„Grundwissen - Öffentliches Recht: Der Gefahrenbegriff im Polizei- und Ordnungsrecht“ [Zugang über beck-online]
Prof. Dr. Andreas Voßkuhle
JuS 10/2007, 908 ff.
Ausführlichere Erläuterungen zu den verschiedenen Gefahrenbegriffen und deren Einordnung werden in folgendem Aufsatz gemacht:

„Polizeiliches Handeln bei Anscheinsgefahr und Gefahrverdacht“ [Zugang über beck-online]
Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Schenke
JuS 06/2018, 505 ff.
Dieser dritte Part eines mehrteiligen Beitrags zur polizeirechtlichen Klausur behandelt die Ordnungspflichtigkeit und geht auf den Rechtsfolgegrahmen des polizeilichen Grundtatbestands ein.

„Die Klausur im Polizeirecht“
Prof. Dr. Ralf Poscher, Dr. Benjamin Rusteberg
JuS 12/2011, S. 1082 ff.
Die Frage der ermessensfehlerfreien Störerauswahl bei mehreren Störern wird in diesem Beitrag erörtert:

„Störermehrheit im Polizei- und Ordnungsrecht“
Prof. Dr. Friedrich Schoch
JURA 09/2012, 685 ff.
Zur Frage der Anwendung der allgemeinen Störerregeln auch auf den Anscheinsstörer wird in folgendem Aufsatz unter „III. Die Adressaten polizeilichen Handelns in Fällen einer Anscheinsgefahr“ entgegen der herrschenden Meinung Stellung genommen:

„Polizeiliches Handeln bei Anscheinsgefahr und Gefahrverdacht“ [Zugang über beck-online]
Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Schenke, Mannheim
JuS 06/2018, 505.
Mit der Figur des Zweckveranlassers setzen sich die Autoren dieses Aufsatzes kritisch auseinander:

„Der Zweckveranlasser wird 100 – Ein Grund zum Feiern?“ [Zugang über beck-online]
Felix Wobst und Julian Ackermann
JA 12/2013, 916 ff.
Vertiefende Ausführungen zur Frage der Rechtsnachfolge in die gefahrenabwehrrechtliche Verantwortlichkeit finden Sie in diesem Beitrag:

„Die Rechtsnachfolge in die gefahrenabwehrrechtliche Verhaltens- und Zustandsverantwortlichkeit“ [Zugang über beck-online]
Wiss. Mitarbeiter Manuel Stückemann
JA 2015, 569
Die Panoramabad-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v, 25.07.2002 – 7 C 24.01), auf die das Video zur Polizeipflicht von Hoheitsträgern Bezug nimmt, lässt sich online nachlesen.
 
Bei dem Übungsfall handelt es sich um eine leicht modifizierte Originalklausur, die im Rahmen des Klausurenkurses für Fortgeschrittene an der Ruhr-Universität Bochum gestellt wurde. Schwerpunkte des Falles bilden die Störereigenschaft und -auswahl, die mit allgemeinen verwaltungsrechtlichen und verwaltungsprozessualen Fragestellungen verknüpft werden.

„Übungsfall: Die Suche nach dem Richtigen“
Volker Herbolsheimer, Bochum
ZJS 04/2016, S. 459 ff.
Zur Verantwortlichkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts bietet der folgende Abschnitt eine gute Zusammenfassung:

Kugelmann, Polizei- und Ordnungsrecht, 2. Aufl. 2012, 8. Kapitel, Rn. 12 - 23    
Nähere Ausführungen zur Polizeipflichtigkeit von Gemeinden im Immissionsschutzrecht finden Sie im folgenden Aufsatz. Unter den Gliederungspunkten IV. 4. und V. wird darüber hinaus die Polizeipflichtigkeit auch außerhalb des Immissionsschutzrechtes erörtert:

„Polizeipflichtigkeit von Gemeinden im Immissionsschutzrecht“ [Zugang über beck-online]
Oberregierungsrat Dr. Alfred Scheidler, Tirschenreuth
LKRZ 09/2009, 330 ff.
Die Themen Grundrechte, Verhältnismäßigkeit und Ermessen bei polizei- und ordnungsbehördlichem Handeln stellt der folgende Lehrbuchabschnitt umfassend dar:

Kingreen/Poscher, POR, 11. Aufl. 2020, § 10
Dieser Beitrag bietet eine Anleitung für das Verständnis und die strukturierte Prüfung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Die einzelnen Prüfungsschritte werden anhand zahlreicher Beispiele veranschaulicht.

„Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Gebrauchsanweisung für die Waage der Justitia“
Prof. Dr. Lars Oliver Michaelis, Mülheim a. d. Ruhr
JA 07/2021, S. 573 ff.
Dieser dritte Part eines mehrteiligen Beitrags zur polizeirechtlichen Klausur behandelt die Ordnungspflichtigkeit und geht auf den Rechtsfolgegrahmen des polizeilichen Grundtatbestands ein.

„Die Klausur im Polizeirecht“
Prof. Dr. Ralf Poscher, Dr. Benjamin Rusteberg
JuS 12/2011, S. 1082 ff.