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Vertiefungshinweise: § 39 OBG NRW

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Auführlich zu den einzelnen Anspruchsvoraussetzungen:

Ebeling, in: Möstl/Kugelmann (Hrsg.) BeckOK Polizei- und Ordnungsrecht Nordrhein-Westfalen,
20. Edition, Stand 01.12.2021, OBG, Teil III Allgemeine Bestimmungen
Ausführlich wird der Entschädigungsanspruch auch in diesem Lehrbuchausschnitt behandelt. Dabei wird der polizei- und ordnungsrechtliche Schadensausgleich in der Systematik der staatlichen Ersatzleistungen dargestellt.

Kingreen/Poscher, POR, 11. Aufl. 2020, § 26.
Nachlesen lässt sich der Entschädigungsanspruch aus § 39 OBG NRW auch bei:

Gusy, Polizei- und Ordnungsrecht, 10. Aufl. 2017, § 9 Rn. 467 ff.
Der Entschädigungsanspruch des § 39 OBG NRW lässt sich mit folgendem Werk vertiefen, das jedoch leider nicht online einsehbar ist. Die Ausführungen zu § 39 OBG NRW sind dabei eingebettet in einen ausführlichen Überblick über das gesamte polizeiliche Haftungsrecht.

Dietlein/Hellermann, Öffentliches Recht in Nordrhein-Westfalen, 8. Aufl 2021, § 3 Rn. 417 ff.
Einen Überblick über die Voraussetzungen der Kostenerhebung mit Hinweisen zum Aufbau von Übungsarbeiten bietet der folgende Aufsatz, der sich jedoch nicht konkret auf die landesrechtliche Norm des § 39 OBG NRW bezieht.

Kosten der Gefahrenabwehr und ihre Erstattung
Dieter Kugelmann und Cornelia Alberts
JURA 09/2013, 898 ff.