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Der Öffentlich-rechtliche Benutzungsanspruch
Ausführlich zum öffentlich-rechtlichen Benutzungsanspruch aus § 8 Abs. 2 GO NRW:
Mit der Nutzung kommunaler öffentlicher Einrichtungen befasst sich auch dieser zweiteilige Beitrag:
Ausführlich zu den Anspruchsvoraussetzungen und übersichtlich zum gerichtlichen Rechtsschutz:
Gerichtliche Geltendmachung des öffentlich-rechtlichen Benutzungsanspruchs
Zur gerichtlichen Geltendmachung des öffentlich-rechtlichen Benutzungsanspruchs:
Anschluss- & Benutzungszwang
Eingänglich zum Anschluss- & Benutzungszwang im Kommunalrecht:
Eine äußerst empfehlenswerte umfassende Darstellung zur examensrelevanten Problemstellung des Anschluss- und Benutzungszwangs findet sich hier:
Finger/Pielow, Der Anschluss und Benutzungszwang im Kommunalrecht, Jura 2007, 189 ff.