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Schwerpunkt dieser Einheit bildet die Möglichkeit der abstrakten Normenkontrolle nach § 47 VwGO. In dem Video werden sowohl die Zulässigkeitsvoraussetzungen als auch die Begründetheit des Verfahrens vertieft behandelt. Abschließend geht es um weitere Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Bebauungspläne.
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